GÜTESIEGEL – Was ist ein Gütesiegel?
In der wissenschaftlichen Literatur zur Thematik findet sich zum Begriff Gütesiegel keine einheitliche Definition. So werden in der Literatur beispielsweise synonym auch die Bezeichnungen Qualitätssiegel, Label, Gütezeichen, Arbeitgebersiegel und zum Beispiel Siegel verwendet. Im Folgenden werden aufgrund einer mangelnden einheitlichen Definition ausgewählte Definitionsansätze vorgestellt und einheitlich der Begriff Gütesiegel genutzt.
Das Gabler Wirtschaftslexikon (2022) definiert ein Gütesiegel beispielsweise als
„[…] grafische oder schriftliche Kennzeichnung von Angeboten, die dem
Gablers Wirtschaftslexikon
Verbraucher eine bestimmte Güte und Qualität signalisieren.“
Hofmann beschreibt Gütesiegel hingegen als
„[…] Bezeichnungen, die von speziellen Gütegemeinschaften verliehen
Hofmann, I. (2001). Verbraucherratgeber Lebensmittel. Niedernhausen: Falken Verlag.
werden und für objektiv nachprüfbare Qualitätskriterien stehen.“
Georg schließt sich den obigen Erklärungsansätzen an und beschreibt ein Gütesiegel als Nachweis eines oder mehrerer Qualitätsmerkmale. Rheinbay und Günther ergänzen, dass Gütesiegel als Hinweis auf eine Qualitätskontrolle verstanden werden können, die durch Gütegemeinschaften, Verbände und andere neutrale Stellen garantiert wird.
Unter einem Gütesiegel werden Wort- oder Bildzeichen verstanden, die eine Qualitätsaussage in Bezug auf einen Bereich oder eine Gesamtheit treffen. Dies kann sich dabei auch auf einzelne Aspekte eines Unternehmens, einer Organisation, eines Produktes oder zum Beispiel einer Dienstleistung beziehen, wie Gierl und Winkler angeben. Aber auch die Auszeichnung eines Unternehmen in Bezug auf seine Attraktivität als Arbeitgeber mit dem einem Arbeitgebersiegel ist möglich. Laut Hogreve werden Gütesiegel in der Regel von einer dritten Partei vergeben. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Zertifizierungsgesellschaft, einen Verlag oder eine Verbraucherorganisation handeln. Qualitätssiegel werden als extrinsische Qualitätssignale verstanden.
Die Vergabe eines Gütesiegels ausschließlich durch unabhängige Dritte wie unabhängige Organisationen geschehen, um konsumentenseitig hohes Vertrauen zu erzeugen. Auch aus dem Gesichtspunkt des Wettbewerbsrechtes in Deutschland ist dies dringend angeraten, um als Siegelverwender keines Wegs Gefahr zu laufen wettbewerbswidrig zu handeln. Außerdem sollte bei einer Onlinenutzung auf den Siegelgeber und die konkreten Bedingungen verlinkt werden, die zur Vergabe geführt haben. Dies gilt insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Transparenz und dient der Vermeidung von Abmahnungen wegen eventueller Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Außerdem soll der Siegelgeber unabhängig von Herstellern und Händlern sein und sollte nicht vom Verkauf von Produkten/Leistungen wirtschaftlich partizipieren. Diese Auffassung von Larceneux deckt sich mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der in seinem Urteil vom 04.07.2019 (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=102968&pos=29&anz=493&Blank=1.pdf [abgerufen am: 18.06.2022]) mit den Aktenzeichen I ZR 161/18 wie folgt ausführt:
„Ein Gütesiegel oder Prüfzeichen wird vom Verkehr dahingehend verstanden, dass ein neutraler Dritter mit entsprechender Kompetenz die damit versehene Ware nach objektiven und aussagekräftigen Kriterien auf die Erfüllung von Mindestanforderungen geprüft hat.“
Bundesgerichtshofe (BGH) der in seinem Urteil vom 04.07.2019
Zusammenfassung:
Unter einem Gütesiegel kann zusammenfassend eine Abbildung verstanden werden, die einem Produkt, einer Dienstleistung oder allgemein einer Organisation eine bestimmte Qualität zuschreiben soll. Weitergehende Informationen zum Thema Gütesiegel finden Sie auch im Betrag: Gütesiegel- Was steckt dahinter?
Quellen:
DIQP Deutsches Institut für Qualitätsstandards und -prüfung e.V. (2022). Was ist ein Gütesiegel und wie wird es vergeben? Zugriff am: 02.09.2022. Verfügbar unter: https://www.diqp.eu/guetesiegel-erkennen/
Gabler Wirtschaftslexikon (2022). Definition – Was ist ein Gütezeichen? Zugriff am 09.06.2022. Verfügbar unter: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/guetezeichen-36775
Georg, J. H. (2019). Stromvertrieb im digitalen Wandel. Wiesbaden: Springer Verlag.
Gierl, H.; Winkler, S. (2000). Neue Gütezeichen als Qualitätssignale. Marketing ZFP 22 197-207.
Haenraets, U.; Ingewald, J., Haelhoff, V. (2012). Gütezeichen und ihre Wirkungsbeziehungen – ein Literaturüberblick. In: Der Markt. 51 (4), S. 147-163.
Hofmann, I. (2001). Verbraucherratgeber Lebensmittel. Niedernhausen: Falken Verlag.
Hogreve, J. (2006). Die Wirkung von Dienstleistungsgarantien auf das Konsumentenverhalten. Diss. Hagen 2006.
Rheinbay, P.; Günther, A. (2000). Rechtsfragen des Dienstleistungsangebotes. In: Bruhn, M.; Strauss, B. Dienstleistungsmanagement Jahrbuch 2000, Wiesbaden: Springer.